Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Auftragsverarbeitungsvertrag fu?r die Nutzung der Dienste von der Baucub Media GmbH
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) gilt fu?r alle von der Baucub Media GmbH betriebenen Landingpages zur Mitarbeitergewinnung.
1. Begriffsbestimmungen
- (1) „Auftragnehmer“ im Sinne dieses Vertrags ist die Baucub Media GmbH,
Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg. - (2) „Auftraggeber“ im Sinne dieses Vertrags ist das jeweilige Bauunternehmen, das mit dem Auftragnehmer Vertra?ge abgeschlossen hat und dem der Auftragnehmer auf Grundlage dieser Vertra?ge seine Leistungen zur Verfu?gung stellt.
- (3) In diesem Vertrag verwendete Begriffe, die in Art. 4, 9 und 10 DSGVO definiert werden, sind im Sinne dieser gesetzlichen Definition zu verstehen.
2. Vertragsgegenstand
- (1) Der Auftragnehmer erbringt fu?r den Auftraggeber Leistungen im Bereich Mitarbeitergewinnung auf Grundlage des zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Dienstleistungsvertrags („Hauptvertrag“). Dabei erha?lt der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten und verarbeitet diese ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers, sofern der Auftragnehmer nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedsstaaten, dem er unterliegt, zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet ist. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus dem Hauptvertrag (und sofern vorhanden aus der dazugeho?rigen Leistungsbeschreibung) sowie aus § 3 dieses Vertrags. Dem Auftraggeber obliegt die alleinige Beurteilung der Zula?ssigkeit der Datenverarbeitung gema?ß Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
- (2) Zur Konkretisierung der beiderseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten schließen die Parteien die vorliegende Vereinbarung. Die Regelungen der vorliegenden Vereinbarung gehen im Zweifel den Regelungen des Hauptvertrags vor.
- (3) Die Bestimmungen dieses Vertrages finden Anwendung auf alle Ta?tigkeiten, die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei der der Auftragnehmer und seine Bescha?ftigten oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten in Beru?hrung kommen, die vom Auftraggeber stammen oder fu?r den Auftraggeber erhoben wurden oder auf sonstige Weise in dessen Auftrag verarbeitet werden.
- (4) Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht daru?berhinausgehende Verpflichtungen oder Ku?ndigungsrechte ergeben.
- (5) Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet in einem Mitgliedsstaat der europa?ischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens u?ber den europa?ischen Vertragsraum (Beschluss 94/1/EG) und in einem Drittstaat (USA) statt. Jede Verlagerung von Teilleistungen oder der gesamten Dienstleistung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Schriftform oder dokumentiertem elektronischen Format und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfu?llt sind. Das angemessene Schutzniveau in den USA wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DSGVO).
3. Art der verarbeiteten Daten, Kategorien der betroffenen Personen
- (1) Im Rahmen der Durchfu?hrung des Hauptvertrags erha?lt der Auftragnehmer Zugriff auf die
im Folgenden personenbezogenen Daten:
Kontaktdaten (z.B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
Online-Identifikatoren (z.B. Cookie-IDs, IP-Adressen, Advertising-IDs, mobile Identifier)
Event-Daten (z.B. Website-Interaktionen wie Button-Klicks, Eingaben, Zeitstempel)
Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Gera?te- und Browserinformationen, User-Agent, IP-Adressen)
Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeitet. - (2) Folgende Kategorien von Personen sind durch die Verarbeitung betroffen:
Website-Besucher Bewerber und Interessenten
Weisungsrecht
(1) Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gema?ß den Weisungen des Auftraggebers erheben, nutzen oder auf sonstige Weise verarbeiten; dies gilt insbesondere in Bezug auf die U?bermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europa?ischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
4. Weisungsrecht
- (2) Die Weisungen des Auftraggebers werden anfa?nglich durch diesen Vertrag festgelegt und ko?nnen vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in dokumentiertem elektronischen Format durch einzelne Weisungen gea?ndert, erga?nzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Der Auftraggeber ist jederzeit zur Erteilung entsprechender Weisungen berechtigt. Dies umfasst Weisungen in Hinblick auf die Berichtigung, Lo?schung und Sperrung von Daten.
- (3) Alle erteilten Weisungen sind sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer zu dokumentieren und fu?r die Dauer ihrer Geltung sowie anschließend fu?r drei weitere volle Kalenderjahre aufzubewahren. Weisungen, die u?ber die hauptvertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsa?nderung behandelt.
- (4) Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen versto?ßt, hat er den Auftraggeber unverzu?glich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchfu?hrung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber besta?tigt oder gea?ndert wird. Der Auftragnehmer darf die Durchfu?hrung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen.
5. Schutzmaßnahmen des Auftragnehmers
- (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen u?ber den Datenschutz zu beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Unterlagen und Daten sind gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte unter Beru?cksichtigung des Stands der Technik zu sichern.
- (2) Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird und gewa?hrleistet, dass er alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers gem. Art. 32 DSGVO getroffen hat. Sofern auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, trifft der Auftragnehmer zusa?tzlich die sich aus § 22 Abs. 2 BDSG ergebenden angemessenen und spezifischen Maßnahmen. Der Auftragnehmer legt auf Anforderung des Auftraggebers die na?heren Umsta?nde der Festlegung und Umsetzung der Maßnahmen offen. Eine A?nderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei er sicherstellt, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
- (3) Der Auftragnehmer ist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht verpflichtet. Beim Auftragnehmer ist als Ansprechpartner fu?r den Datenschutz:
Herr Jacub Rasuli
Tel.-Nr.: 040-524 713 830
E-Mail: info@baucubmedia.de - (4) Den bei der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer bescha?ftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu nutzen oder auf sonstige Weise zu verarbeiten. Der Auftragnehmer wird alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und der Erfu?llung dieses Vertrages betraut werden (im folgenden Bescha?ftigte genannt), entsprechend verpflichten (Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und u?ber die sich aus diesem Vertrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehren sowie mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung der vorgenannten Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen mu?ssen so gefasst sein, dass sie auch nach Beendigung dieses Vertrages oder des Bescha?ftigungsverha?ltnisses zwischen dem Bescha?ftigten und dem Auftragnehmer bestehen bleiben. Dem Auftraggeber sind die Verpflichtungen auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.
6. Informationspflichten des Auftragnehmers
- (1) Bei Sto?rungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfa?lle oder andere Unregelma?ßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer, bei ihm im Rahmen des Auftrags bescha?ftigten Personen oder durch Dritte wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzu?glich in Schriftform oder dokumentiertem elektronischen Format informieren. Dasselbe gilt fu?r Pru?fungen des Auftragnehmers durch die Datenschutz-Aufsichtsbeho?rde. Die Meldung u?ber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten entha?lt soweit mo?glich folgende Informationen:
- a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit mo?glich mit Angabe der Kategorien und der Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensa?tze;
- b) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung und
- c) eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer mo?glichen nachteiligen Auswirkungen.
- (2) Der Auftragnehmer trifft unverzu?glich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung mo?glicher nachteiliger Folgen der betroffenen Person(en), informiert hieru?ber den Auftraggeber und ersucht diesen um weitere Weisungen.
- (3) Der Auftragnehmer ist daru?ber hinaus verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Ausku?nfte zu erteilen, soweit dessen Daten von einer Verletzung nach Abs. 1 betroffen sind.
- (4) Der Auftragnehmer unterstu?tzt den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Erfu?llung der Pflichten des Auftraggebers nach Art. 33 und 34 DSGVO in angemessener Weise (Art.
28 Abs. 3 S. 2 lit. f DSGVO). Meldungen fu?r den Auftraggeber nach Art. 33 oder 34 DSGVO darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Weisung seitens des Auftraggebers gem. § 4 dieses Vertrags durchfu?hren.
- (5) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfa?ndung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefa?hrdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzu?glich daru?ber zu informieren, sofern ihm dies nicht durch gerichtliche oder beho?rdliche Anordnung untersagt ist. Der Auftragnehmer wird in diesem Zusammenhang alle zusta?ndigen Stellen unverzu?glich daru?ber informieren, dass die Entscheidungshoheit u?ber die Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlichem“ im Sinne der DSGVO liegen.
- (6) U?ber wesentliche A?nderungen der Sicherheitsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 dieses Vertrags hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzu?glich zu unterrichten.
- (7) Ein Wechsel in der Person des Ansprechpartners fu?r den Datenschutz ist dem Auftraggeber unverzu?glich mitzuteilen
- (8) Der Auftragnehmer und gegebenenfalls sein Vertreter fu?hren ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Auftraggebers durchgefu?hrten Ta?tigkeiten der Verarbeitung, das alle Angaben gem. Art. 30 Abs. 2 DSGVO entha?lt. Das Verzeichnis ist dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfu?gung zu stellen.
- (9) An der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses durch den Auftraggeber sowie bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabscha?tzung gema?ß Art. 35 DSGVO und ggf. bei der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbeho?rden gema?ß Art. 36 DSGVO hat der Auftragnehmer im angemessenen Umfang mitzuwirken. Er hat dem Auftraggeber die jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitzuteilen.
7. Kontrollrechte des Auftraggebers
- (1) Der Auftraggeber u?berzeugt sich vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelma?ßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers. Hierfu?r kann er z.B. Ausku?nfte des Auftragnehmers einholen, sich vorhandene Testate von Sachversta?ndigen, Zertifizierungen oder internen Pru?fungen vorlegen lassen oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers nach rechtzeitiger Abstimmung zu den u?blichen Gescha?ftszeiten selbst perso?nlich pru?fen bzw. durch einen sachkundigen Dritten pru?fen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverha?ltnis zum Auftragnehmer steht. Der Auftraggeber wird Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchfu?hren und die Betriebsabla?ufe des Auftragnehmers dabei nicht unverha?ltnisma?ßig sto?ren.
- (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf dessen mu?ndliche, schriftliche oder elektronische Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Ausku?nfte und
Nachweise zur Verfu?gung zu stellen, die zur Durchfu?hrung einer Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers erforderlich sind.
- (3) Der Auftraggeber dokumentiert das Kontrollergebnis und teilt es dem Auftragnehmer mit. Bei Fehlern oder Unregelma?ßigkeiten, die der Auftraggeber insbesondere bei der Pru?fung von Auftragsergebnissen feststellt, hat er den Auftragnehmer unverzu?glich zu informieren. Werden bei der Kontrolle Sachverhalte festgestellt, deren zuku?nftige Vermeidung A?nderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Verfahrensa?nderungen unverzu?glich mit.
- (4) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept fu?r die Auftragsverarbeitung sowie u?ber zugriffsberechtigte Personen zur Verfu?gung.
- (5) Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Verpflichtung der Mitarbeiter nach § 5 Abs. 4 dieses Vertrags auf Verlangen nach.
8. Einsatz von Subunternehmern
- (1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der in Abs. 3 dieses Paragraphen genannten Subunternehmer durchgefu?hrt. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begru?ndung von weiteren Unterauftragsverha?ltnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverha?ltnis“) befugt. Er setzt den Auftraggeber hiervon unverzu?glich in Kenntnis; der Auftraggeber kann gegen diese A?nderungen Einspruch erheben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfa?ltig nach deren Eignung und Zuverla?ssigkeit auszuwa?hlen. Der Auftragnehmer hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Pru?f- und Kontrollrechte) wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewa?hrleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
- (2) Ein Subunternehmerverha?ltnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu geho?ren z.B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer fu?r den Auftraggeber erbringt und Bewachungsdienste. Wartungs- und Pru?fleistungen stellen zustimmungspflichtige Subunternehmerverha?ltnisse dar, soweit diese fu?r IT-Systeme erbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen fu?r den Auftraggeber genutzt werden.
(3) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2–4 DSGVO zu:
Firma | Anschrift/Land | Leistung(en) |
Heyflow GmbH | Jungfernstieg 49, 20354 Hamburg, Deutschland | Bereitstellung des Bewerbungs-Flows und der Bewerbungsformulare |
Zapier, Inc. | 548 Market St, #62411, San Francisco, CA 94104-5401, USA | Automatisierung von Arbeits- und Datenu?bertragungsschritten zwischen verschiedenen Web-Anwendungen |
Google Ireland Limited | Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland | E-Mail-Versand |
Meta Platforms Ireland Limited | 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland | Online-Marketing und personalisierte Werbung (z.B. Retargeting/Conversion Tracking) |
9. Anfragen und Rechte betroffener Personen
- (1) Der Auftragnehmer unterstu?tzt den Auftraggeber nach Mo?glichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfu?llung von dessen Pflichten nach Art. 12–22 sowie 32 und 36 DSGVO.
- (2) Macht eine betroffene Person Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Lo?schung hinsichtlich seiner Daten, unmittelbar gegenu?ber dem Auftragnehmer geltend, so reagiert dieser nicht selbststa?ndig, sondern verweist die betroffene Person unverzu?glich an den Auftraggeber und wartet dessen Weisungen ab.
10. Haftung
- (1) Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenu?ber betroffener Personen entsprechend der in Art. 82 DSGVO getroffenen Regelung. Der Auftragnehmer stimmt eine etwaige Erfu?llung von Haftungsanspru?chen mit dem Auftraggeber ab.
- (2) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von sa?mtlichen Anspru?chen frei, die betroffene Personen gegen den Auftraggeber wegen der Verletzung
einer dem Auftragnehmer durch die DSGVO auferlegten Pflicht oder der Nichtbeachtung oder Verletzung einer vom Auftraggeber in dieser AV-Vereinbarung oder einer gesondert erteilten Anweisung geltend machen.
- (3) Die Parteien stellen sich jeweils von der Haftung frei, wenn / soweit eine Partei nachweist, dass sie in keinerlei Hinsicht fu?r den Umstand, durch den der Schaden bei einer betroffenen Person eingetreten ist, verantwortlich ist. Im U?brigen gilt Art. 82 Abs. 5 DSGVO.
- (4) Sofern vorstehend nicht anders geregelt, entspricht die Haftung im Rahmen dieses Vertrages der des Hauptvertrages.
11. Außerordentliches Ku?ndigungsrecht
Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag fristlos ganz oder teilweise ku?ndigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, Bestimmungen der DSGVO oder sonstige anwendbare Datenschutzvorschriften vorsa?tzlich oder grob fahrla?ssig verletzt oder eine Weisung des Auftraggebers nicht ausfu?hren kann oder will oder der Auftragnehmer sich den Kontrollrechten des Auftraggebers auf vertragswidrige Weise widersetzt. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DSGVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.
12. Beendigung des Hauptvertrags
- (1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm u?berlassenen Unterlagen, Daten und Datentra?ger zuru?ckgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – lo?schen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgema?ßen Lo?schung noch vorhandener Daten zu fu?hren.
- (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollsta?ndige und vertragsgerechte Ru?ckgabe bzw. Lo?schung der Daten beim Auftragnehmer in geeigneter Weise zu kontrollieren bzw. durch einen sachkundigen Dritten pru?fen zu lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverha?ltnis zum Auftragnehmer steht.
- (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch u?ber das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Vereinbarung bleibt u?ber das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gu?ltig, wie der Auftragnehmer u?ber personenbezogene Daten verfu?gt, die ihm vom Auftraggeber zugeleitet wurden oder die er fu?r diesen erhoben hat.
13. Schlussbestimmungen
- (1) Die Parteien sind sich daru?ber einig, dass die Einrede des Zuru?ckbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i. S. d. § 273 BGB hinsichtlich der zu verarbeitenden Daten und der zugeho?rigen Datentra?ger ausgeschlossen ist.
- (2) A?nderungen und Erga?nzungen dieser Vereinbarung bedu?rfen der Schriftform oder eines dokumentierten elektronischen Formats. Dies gilt auch fu?r den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberu?hrt.
- (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchfu?hrbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gu?ltigkeit der jeweils u?brigen Bestimmungen nicht beru?hrt.
- (4) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Buxtehude.